08.11.2010
Thomas Wulff, Mitglied des NPD-Parteivorstandes, ist vom Landgericht Bochum freigesprochen worden. Der Staatsanwalt wollte ihn 18 Monate ins Gefängnis schicken, wegen Volksverhetzung.
Wulff hat als Gastredner auf einer NPD-Demonstration in Bochum im Oktober 2008 unter dem Motto: „Deutsche wehrt euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität“ gesprochen. Die Staatsanwaltschaft meinte, er habe in seiner Rede zum Haß gegen hier in Deutschland lebende Ausländer aufgestachelt. Die 6. Strafkammer sah aber die Rede durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
„90 bis 95 Prozent der Rede sind auf jeden Fall strafrechtlich absolut unbeachtlich“, sagte Richter Volker Talarowski. Hinsichtlich der Äußerungen von Wulff, Mafiastrukturen aus dem Ausland hätten sich in die Gesellschaft hineingefressen und das System könne deshalb krepieren verwiesen die Richter auf die strengen gesetzlichen Kriterien für den Straftatbestand der Volksverhetzung. Danach müsse sicher sein, daß der Redner gegen eine konkret begrenzbare Gruppe gezielt habe. Diese Begrenzung sahen die Richter nicht.
Allein der Umstand jedoch, daß es überhaupt eine Anklage gegen Thomas Wulff gab, macht deutlich, daß die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland immer enger gezogen werden, vor allem aber dann, wenn die gezielte Zuwanderung von Ausländern kritisch betrachtet wird. Es ist jedoch zu erwarten, daß die Anklagebehörde in die nächste Instanz gehen wird und es ist auch zu erwarten, daß weiterhin nationale Deutsche wegen ihrer politischen Gesinnung strafrechtlich verfolgt werden. Dennoch Glückwunsch für Thomas Wulff für den Freispruch und Anerkennung für seine mutige und kämpferische Verteidigung vor Gericht.
Berlin, den 08.11.2010
Frank Schwerdt