19.06.2014
Niedersachsen
Am nächsten Montag, dem 23.06.2014 wird im Verwaltungsgericht Osnabrück die Klage eines in Deutschland lebenden EU-Bürgers verhandelt, der sich sein Recht auf Aufenthalt bzw. Einreise in Deutschland einklagen will. Der von ihm beklagte niedersächsische Landkreis will den Ausländer aus gutem Grund loswerden: Der Kläger ist nämlich ein verurteilter Vergewaltiger!
Der Vergewaltiger war 2010 vom Landgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Seit Dezember 2013 ist er wieder auf freiem Fuß. Da der betroffene Landkreis die Wiederholungsgefahr bei dem Ausländer gegeben sieht, will der Landkreis dass der Täter freiwillig ausreist und notfalls sogar in dessen Heimat abgeschoben wird.
Der Kläger verwendet für seine Argumentation typisch linke hohle Phrasen. Er sei gut integriert, habe eine Frau (Nationalität?) und zwei Kinder sowie eine Arbeit als selbstständiger Handwerker. Als ob diese Dinge ein Maßstab für das Recht auf den Aufenthalt in der Bundesrepublik sein können. So dreist zu sein und als Vergewaltiger noch zu klagen um ja hier bleiben zu können, so dreist können auch nur „Mensch*Innen mit Migrationshintergrunderfahrungen“ in Deutschland sein.
Die NPD Niedersachsen ist klipp & klar für die konsequente Ausweisung aller kriminellen Ausländer. Selbst ein ehemaliger SPD-Kanzler aus der Landeshauptstadt hat sich ganz klar gegen ein Gastrecht für Kulturbereicherer ausgesprochen, die lediglich die Kriminalitätsstatistik bunter werden lassen.
Dem Verwaltungsgericht Osnabrück wünschen wir hingegen den Mut ein Urteil zu sprechen, welches zum Wohle des deutschen Volkes geschieht, sich also gegen das Wunschdenken der rot-grünen Landesregierung richtet.
Ein ehemaliges NPD-Wahlplakat hat es schon vor Jahren richtig auf den Punkt gebracht:
Ist der Ali kriminell, in die Heimat und zwar schnell!
(DD)
-Pressemitteilung Verwaltungsgericht Osnabrück
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de